Basis-Elterngeld für Selbstständige: Großes Wort -doch was steckt dahinter? Das Basis-Elterngeld ist für alle Mütter und Väter gedacht, die in den Monaten nach der Geburt ihres kleinen Schatzes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind, weil sie die Erziehung und Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen möchten.
Wer für sein Kind in der ersten Zeit nach der Geburt beruflich kürzer tritt, der hat ein Anspruch auf das Basis-Elterngeld. Das gilt auch für uns Selbstständige und frei Schaffende.
Doch was ist überhaupt mit Basis-Elterngeld gemeint? Wie genau funktioniert es, wenn sowohl ihr als auch euer Partner das Elterngeldangebot in Anspruch nehmen wollt? Und wie viele Monate könnt ihr das Basis-Elterngeld maximal beziehen?
Basis-Elterngeld oder Elterngeld Plus – Was sich lohnt, ist Kalulationssache.
Wer das Ganze googelt, wird recht schnell an die Informationsgrenzen stoßen, denn der online oftmals beschriebene Regelfall ist weiterhin der Bezug von Elterngeld durch Personen, die ihr Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit erwirtschaften.
Die Grundlagen gelten in diesem Fall jedoch auch für Selbstständige. Hinter dem recht undurchsichtigen Begriff des Basis-Elterngeldes verbirgt sich ein einfaches Konzept.
Das Basis-Elterngeld wird für 12 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Eine Verlängerung auf 14 Monate ist dann möglich, wenn entweder beide Elternteile die Elternzeit untereinander aufteilen oder aber ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind innehat.
Basis-Elterngeld für Selbstständige: Wie funktioniert’s, wenn beide Partner Elternzeit in Anspruch nehmen?
Ein Elternteil hat allerdings höchstens Anspruch auf 12 Monate dieser Zeit. Heißt im Umkehrschluss, das andere Elternteil muss das Angebot der Elternzeit ebenfalls für mindestens 2 Monate in Anspruch nehmen (Partnermonate). Wer von beiden Eltern wie viele Monate frei nimmt, das ist ganz individuell euch und eurem Partner überlassen. Ihr könnt auch während der Elternzeit noch Änderungen am ursprünglichen Modell vornehmen.
Vermisst ihr also euer zweites Baby – euer Business – zu sehr und möchtet doch, früher als geplant, Vollzeit in die Selbstständigkeit zurückkehren, ist das möglich. Selbst, wenn euer Partner zum Ausgleich zusätzliche Monate des Elternzeitangebots in Anspruch nehmen will, ist das kein Problem. In all diesen Fällen wird ganz einfach der Elterngeldanspruch neu errechnet.
Die Elterngeldstelle in eurer Nähe kann euch dazu genau beraten.
Ihr findet sie sowohl über das Familienportal des Bundesfamilienministeriums als auch über die Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Stellst Du dir die Frage, ob und wie man als Teil- und Vollzeitselbstständige Elterngeld bekommen kann? Dann bist Du hier richtig!
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Wie sieht eure Planung aus? Überlegt ihr, das Basis-Elterngeld zu beantragen? Oder ist für euch das Elterngeld Plus die bessere Variante? Schreibt mir doch einen Kommentar bei Facebook -> KLICK!
xoxo
Steffi
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