Elterngeld bei Selbstständigen: Der Bemessungszeitraum

Mutter mit Baby

Elterngeld bei Selbstständigen: Der Bemessungszeitraum: Wenn Frau sich vorher nie mit dem Thema auseinandergesetzt hat, steht sie vor einem ganzen Berg aus Fragen. Der Bemessungszeitraum ist die erste große Hürde beim Elterngeldbezug in der Selbstständigkeit.

Wie die stetig lächelnden Frauen auf den Cover-Fotos sämtlicher Schwangerschaftsratgeber sah ich bei dem Gedanken daran zumindest nicht aus.

Doch fangen wir zunächst mit der guten Nachricht an. Wie ihr sicher bereits wisst: Ja, auch wir Selbstständigen, mit oder ohne Gewerbeschein haben ein Recht auf Elterngeld. Genau wie Alle, die zusätzlich ihr Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit beziehen.

Klasse. Doch schon bei der Frage, wie sich die Höhe des Elterngeldes überhaupt berechnet, wenn Frau vor der Geburt des Kindes ihr Einkommen aus selbständiger Tätigkeit generiert hat, wird das Ganze kompliziert und undurchsichtig.

Dabei ist es eine völlig einfache und mehr als berechtigte Frage.

 Bemessungszeitraum Elterngeld bei Selbstständigen Bemessungszeitraum Elterngeld bei Selbstständigen

Selbstständig und Mutter – Planungssache von Anfang an

Das Einfachste zuerst: Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von eurem Nettoeinkommen.

Wie so oft sind wir aber bei der Berechnung des Elterngeldes mal wieder der Sonderfall. Wieso? Weil die Elterngeldstelle statt, wie bei Angestellten üblich, das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage heranzuziehen, bei uns das Einkommen des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraumes vor der Geburt des Babys zugrunde legt.

Also das letzte Kalenderjahr, das steuerlich abgerechnet wurde. Oder einfach gesagt: Den Abrechnungszeitraum der letzten Jahressteuererklärung.

 

„Keine Regel ohne Ausnahmen“

Natürlich gibt es für jede Regel Ausnahmen. So auch bei dieser regulären Berechnung. Schemata X passt eben nicht immer. Eine Ausnahme hinsichtlich des zugrunde gelegten Bemessungszeitraumes macht die Elterngeldstelle dann, wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr aufgrund der Schwangerschaft oder anderer familiärer Verhältnisse im Abrechnungszeitraum weniger verdient habt, als euer normales Einkommen.

BOOTCAMP Mockup Webseite Handy (2)

DEIN ERSTER SCHRITT INS ELTERGELD

Minikurs ElterngeldBOOTCAMP  - der praktische Minikurs um sich einen Überblick über Elterngeld als Selbstständige zu verschaffen! 
Stellst Du dir die Frage, ob und wie man als Teil- und Vollzeitselbstständige Elterngeld bekommen kann? Dann bist Du hier richtig!

Verschaffe dir einen Überblick über den Elterngeldprozess bei Selbstständigen! 

 

Verschiebung Bemessungszeitraum Elterngeld bei Selbstständigen

Um diese Ausnahme geltend machen zu können, musst ihr entsprechende Nachweise vorlegen, die ausreichend belegen, dass die Einkommenseinbußen auf die Schwangerschaft bzw. die familiären Verhältnisse zurückzuführen sind. Aber keine Sorge, ganz so wild wie es klingt ist das Ganze gar nicht. Als Nachweis genügen z.B. Belege über Krankentagegeld oder aber Unterlagen zum Elterngeldbezug für ein älteres Kind.

Nach Einreichung diese Belege prüft die Elterngeldstelle und gewährt euch, bei ausreichender Beleggrundlage, einen Antrag auf die Verschiebung des Bemessungszeitraumes.

Eine Verschiebung des Bemessungszeitraumes bedeutet nichts Anderes, als dass die Elterngeldstelle in diesem Fall eben nicht den Abrechnungszeitraum der letzten Jahressteuererklärung zugrunde legt, sondern eines der davor liegenden Wirtschaftsjahre, in denen ihr euer reguläres Einkommen verdient habt. Dadurch erhöht sich euer Anspruch auf Elterngeld entsprechend.

 

Alles Liebe,

Steffi

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert