Elterngeldantrag für Selbstständige: Dass auch wir Selbstständige Elterngeld bekommen, wisst ihr ja inzwischen – oder auch schon länger. Aber: Wie und wann kommen wir Selbstständige dran, an unser Elterngeld?
Was braucht man eigentlich alles für die Beantragung? Und wieso ist die ganze Beantragung eigentlich schon wieder schwieriger und umfangreicher als wenn Mann oder Frau vorher nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bezogen hat?
Aber fangen wir ganz Vorne an.
Wann und wo stellt man den Antrag auf Elterngeld?
Den Antrag könnt ihr erst nach der Geburt des Kindes stellen. Bei der Elterngeldstelle. Je nach Bundesland ist diese jedoch – wie könnte es anders sein? – nicht immer an der gleichen Stelle zu finden. Je nachdem, in welchem Bundesland ihr wohnt sind entweder die Kreise, die Landesgesundheitsämter oder die Versorgungsämter zuständig.
Infos zu den jeweils zuständigen Elterngeldstellen findet ihr beim „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ oder kurz: BMFSFJ 😉.
Vor der Geburt alle wichtigen Unterlagen heraussuchen erspart später viel Stress
Damit ihr nach der Geburt, statt die Zeit mit dem neusten Familienzuwachs zu genießen, nicht vollkommen gestresst nach allen notwendigen Unterlagen sucht, informiert euch vorher, was ihr benötigt. Und sucht die Unterlagen am besten auch direkt zusammen. Denn Elterngeld wird rückwirkend für maximal 3 Monate gezahlt. Doch was braucht die selbstständige Frau eigentlich zur Beantragung des zustehenden Elterngeldes?
- Das Antragsformular der Elterngeldstelle.
- Die Geburtsurkunde des Kindes.
- Eine Kopie des Personalausweises.
- Den Einkommenssteuerbescheid aus dem Kalenderjahr, das der Geburt des Kindes voran geht. Da oftmals der Einkommenssteuerbescheid aus dem Vorjahr allerdings noch nicht vorliegt, müssen wir Selbstständige in diesem Fall für den Elterngeldantrag die Einnahmenüberschussrechnung vorlegen, die wir im Zuge der Steuererklärung für den Bemessungszeitraum erstellt haben. AUFGEPASST: Solltet ihr einen Antrag auf die Verschiebung des Bemessungszeitraums stellen, müsst ihr den Einkommenssteuerbescheid des davor liegenden Wirtschaftsjahres vorlegen.
- Solltet ihr planen, in der Elternzeit zu arbeiten, müsst ihr eine Prognose des beabsichtigten Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit bei der Elterngeldstelle vorlegen. Diese wird dann bereits auf das Elterngeld angerechnet und so der Auszahlungsbetrag ermittelt.
Timing ist extrem wichtig
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Elterngeldantrag für Selbstständige: Timing ist Alles
Die Bearbeitungsdauer des Elterngeldantrags ist von Elterngeldstelle zu Elterngeldstelle unterschiedlich, in der Regel liegt euch der Elterngeldbescheid allerdings nach 2 bis 4 Wochen vor.
Dabei solltet ihr beachten, dass ihr als Selbstständige grundsätzlich euren Elterngeldbescheid nur unter Vorbehalt erhaltet.
Die zuständige Elterngeldstelle prüft euer tatsächlich erwirtschaftetes Einkommen nach Beendigung der Auszahlungen. Deswegen müssen wir als Selbstständige und frei Schaffende unsere Einnahmen, die wir während des Elterngeldbezugs erzielen offenlegen. Abzüge, die wir als Betriebsausgaben geltend machen, müssen dabei durch die entsprechenden Unterlagen eindeutig belegt werden.
Die Elterngeldstelle prüft dann, ob ggfs. zu viel Elterngeld ausgezahlt wurde. Das wäre der Fall, wenn der Gewinn während des Bezugs des Elterngeldes höher ausfiel, als ursprünglich in eurer Prognose angegeben. In diesem Fall müsstest ihr den Überschuss an den Bund zurückzahlen. Aus Angst vor möglichen Rückzahlungen nur den Mindestbetrag an Elterngeld zu beantragen, ist aber Quatsch.
Informiert euch vorher ausgiebig über eure Möglichkeiten. Die gute Nachricht: sollte euer Gewinn geringer ausfallen, als in eurer ursprünglichen Prognose angesetzt, dann habt ihr Anspruch auf Nachzahlung des Restbetrages.
Die richtige Ermittlungsgrundlage
WICHTIG: Zur Ermittlung des Elterngeldanspruchs müsst ihr die Angaben über eure Einkünfte stets gemäß der Lebensmonate des Kindes machen. Also nicht euer Einkommen je Kalendermonat! Verwirrend, oder? Machen wir es anhand eines Beispiels einfacher: Ist der neuste Familienzuwachs am 06. März geboren, dann zählt für den ersten Monat des Elterngeldbezugs das Einkommen, dass im Zeitraum zwischen dem 06. März und 05. April erwirtschaftet wird. Und so weiter, und so fort.
So hast du einen Anhaltspunkt, von dem aus du dein Elterngeld berechnen kannst.
Alles Liebe,
Steffi
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