Lebensmonate und Zuflussprinzip: die Zeitrechnung beim Elterngeld für Selbstständige

Zeitrechnung Elterngeld

Ein Thema, das immer wieder für Erstaunen sorgt: die Zeitrechnung im Elterngeld für Selbstständige. Jenseits der konventionellen Kalendermonate folgt die Berechnung des Elterngeldes für Selbstständige ganz eigenen Regeln. Und die sind essentiell, wenn es darum geht, einen korrekten Antrag zu erstellen und maximales Elterngeld zu erhalten.

Ja, auch wir Selbstständigen und frei Schaffenden haben einen Anspruch auf Elterngeld, wenn wir nach der Geburt unseres Kindes beruflich kürzertreten und uns dementsprechend Einkommen entgeht. Doch wie funktioniert die Zeitrechnung zum Elterngeld?

Zeitrechnung im Elterngeld, schwanger als Selbstständige

Wir sollten uns schon vor der Geburt Gedanken über die Zeitrechnung des Elterngeldes machen.

Lebensmonate

Für alle, die ihr Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit erwirtschaften, gelten feste Fristen und gesetzliche Ansprüche auf die Elternzeit und die Rückkehr in den ausgeübten Job. Doch für uns Selbstständige ist die ganze Thematik – wie üblich- etwas anders.

Das Basis-Elterngeld wird für 12, maximal aber 14 Monate, gezahlt. Genauere Informationen zu allen Rahmenbedingungen für eine solche Verlängerung der Auszahlungsdauer findet ihr hier.

Dabei ist entscheidend zu wissen, dass wir hier nicht in Kalender-, sondern in Lebensmonaten rechnen. Ein Monat im Elterngeld bei Selbstständigen ist daher nicht grundlegend vom 01.-30./31. eines Monats, sondern beginnt mit dem Geburtstag des Kindes.

Ein Beispiel:

Geburt des Kindes: 14.05.2021

Erster Lebensmonat: 14.05.-13.06.

Die Lebensmonate sind also die Grundlage für alle Berechnungen, wenn es um das Elterngeld für Selbstständige geht. Von hier aus planst du ganz genau deine Zuflüsse und eventuelle Elterngeld-Pausen ein.

„Lebensmonate sind die Grundlage für die Berechnung“

Zuflussprinzip

Bei der Berechnung des Elterngeldes gibt das Zuflussprinzip an, welche Zahlungen zum Elterngeld dazugerechnet werden. Demnach gilt NICHT das Rechnungsdatum als Zahlungseingang, sondern das Datum des Überweisungeingangs. Dieser wird taggenau zum jeweiligen Monat addiert und auf dieser Grundlage das Elterngeld berechnet.

Wenn du das berücksichtigst, kannst du maßgeblichen Einfluss auf dein Elterngeld nehmen, indem du Zahlungen bewusst steuerst. So vermeidest du unnötigte Rückzahlungen und bekommst das Elterngeld, das dir zusteht.

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So funktioniert die Meldung an die Elterngeldstelle

Um im Nachgang das Elterngeld nachvollziehen und gegebenfalls neu berechnen zu können, musst du deine Einkünfte und Ausgaben an die Elterngeldstelle melden. Hier gibts es  viele Fehlinformationen, weil einzelne Bausteine aufgeschnappt werden und dann wie bei der Flüsterpost weitergegeben werden. Entgegen vieler falschen Informationen machst du für das Elterngeld allerdings keine standardisierte Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Jedoch lieferst du die geforderten Informationen ähnlich einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Deine Meldung muss die Lebensmonate sowie alle taggenauen Einkünfte und Ausgaben beinhalten, um ordnungsgemäß bearbeitet werden zu können.

Es ist also alles kein Hexenwerk, solange du dich vorab ausreichend informierst und den Unterschied zwischen Lebens- und Kalendermonaten beachtest sowie das Zuflüssprinzip berücksichtigst.

 

xoxo
Steffi

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