Mehrlingsgeburten und Geschwisterkinder – Unterschiede im Elterngeld für Selbstständige

Elterngeld Geschwisterbonus

Elterngeld Selbstständige: Eine Mehrlingsgeburt und Geschwister – Was für einen Unterschied macht das im Hinblick auf das die Zuwendungshöhe? Gibt es Zuschläge und wenn ja, welche?

Als Geschäftsfrauen sind wir Eines gewohnt: Wenn etwas mal nicht so läuft, wie geplant. Überraschungen sind im Business oft Alltag und die Anpassung an veränderte Gegebenheiten ist uns irgendwann in Fleisch und Blut übergegangen. Wenn wir aber die schönste aller Überraschungen erleben, haut es selbst die stärksten Power-Frauen um. „Herzlichen Glückwunsch. Sie bekommen Zwillinge/Drillinge“ ist nun einmal ein Satz, der einen unvorbereitet trifft.

Sobald der Überraschungseffekt und die überwältigende Freude abgeklungen sind, schaltet sich der rationale Teil des Gehirns wieder ein. Und die Frage kommt auf: Was bedeutet das Ganze eigentlich finanziell für uns? Gibt es einen Zuschlag für Nummer 2 oder sogar 3? Vor genau dieser Frage stehen außerdem natürlich auch alle Geschäftsmamas, die bereits Familienzuwachs haben und erneut schwanger sind.

 

 

Mehrlingsgeburten und Geschwisterkinder – Unterschiede im Elterngeld für Selbstständige

Aus eins mach zwei? – Mehrlingsgeburt und Geschwister: ein Unterschied beim Elterngeld für Selbstständige

 vInformationen zur Elterngeldhöhe für Selbstständige gibt es im Netz bisher sowieso recht wenig. Möchte man dann noch Informationen zu einem Sonderfall, wie Geschwisterboni oder Mehrlingsgeburten finden – Prost Mahlzeit.

Deswegen hier kurz und knapp alle wichtigen Fakten:

 

  • Mehrlingsgeburten: Nichts mit „Zwei zum Preis von Einem“! Bei Mehrlingsgeburten zahlt die Elterngeldstelle einen Aufschlag von 300 €. Ihr erhaltet mindestens 300 € im Basis Elterngeld und 150 € im EG Plus.
  • Geschwisterboni: Auch hier erhalten Selbstständige und frei schaffende Businessmütter zusätzliche Unterstützung. Ist das Geschwisterkind jünger als 3 Jahre oder sollten es 2 Geschwisterkinder sein, die noch nicht das sechste Lebensjahr vollendet haben, erhöht sich das Elterngeld um 10% bzw. mind. um 75 €. Bei einem weiteren Kind unter 14 Jahre mit Behinderung und einem Grad von mindestens 20% erhaltet ihr einen Bonus von mindestens 75 € im Basis Elterngeld und 37,50 €  im EG Plus.
  • Elterngeldbezug: Schreitet eure Familienplanung schnell voran und die Geschwisterkinder folgen rasch hintereinander, sodass ihr noch im Elterngeldbezug seid, wenn Nummer 2 auf die Welt kommt, dann wird für die Berechnung des Elterngeldsatze wieder die erste Berechnungsgrundlage herangezogen.
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Bei uns Selbstständigen bedeutet das natürlich „unter Rücksicht auf alle Berechnungskomplikationen“, wie etwa Zusatzverdienste bzw. verzögerte Rechnungsbegleichung durch die Kunden.

Dennoch ist es sicherlich für Viele beruhigend, dass eine Anpassung des Elterngeldsatzes auch in diesen Fällen möglich ist. So könnt ihr euch entspannt auf euren kleinen Schatz freuen und die Schwangerschaft mit einem guten Bauchgefühl genießen.

Habt ihr Fragen dazu? Oder habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht, als Geschäftsfrau eine Familie zu gründen? Schreibt mir doch einen Kommentar!

xoxo
Steffi 

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