In nahezu jedem Gespräch zum Thema Elterngeld kommt irgendwann die vorsichtige Frage, wie es denn mit Rückzahlungen aussieht. Über kaum etwas anderes wird im Elterngeldbezug so viel spekuliert und Angst gemacht wie bei diesem Thema. Einerseits macht es mich sauer, weil dadurch viele gar nicht erst versuchen, Elterngeld zu beantragen. Andererseits lässt es mich mit dem Kopf schütteln – weil mit einer fundierten Planung gar kein Grund zur Panik besteht.
Aber natürlich gibt es immer wieder Fälle, die auch mit einer gewissen Planung Elterngeld zurückzahlen müssen. In diesem Artikel möchte ich auf ein Fallbeispiel eingehen und dir erklären, wie du so etwas verhindern kannst.
„Die Sicherheit aus dem Angestelltenverhältnis kannst du in deinem Business selbst schaffen.“
Fallbeispiel
Vor Kurzem rief mich jemand an mit der Bitte, ich sollte mir doch ihre Rückzahlungsforderung vom Elterngeld anschauen.
Gesagt, getan.
Ihre Angaben für den Bemessungszeitraum waren auf den ersten Blick plausibel und realistisch. Man hat gemerkt, dass sie sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Und trotzdem war die Forderung von der Elterngeldstelle gerechtfertigt.
Warum?
Weil in der Steuererklärung für den Bemessungszeitraum geringere Einkünfte angegeben waren. Dies hat dazu geführt, dass ein zu hohes Elterngeld berechnet wurde und die Differenz nun zurückgezahlt werden musste. Aber wie kann das passieren?
Bei der Planung musst du ganz genau vorgehen.
Bemessungsgrundlage vs. Steuerbescheid
Als Selbstständige führst du natürlich dein Business wirtschaftlich. So versuchst du natürlich auch, deine Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Dein Steuerberater hat dabei die Funktion, am Ende des Jahres deine Gewinne zu prüfen und möglichst klein zu halten.
Und so kann es passieren, dass die Hochrechung am Anfang des Jahres eben nicht mit dem tatsächlichen Gewinn übereinstimmt. Du hast also bei der Hochrechnung an sich nichts falsch gemacht, hast aber das Thema Steuerlast völlig außer Acht gelassen. Und genau das ist in meinem Fallbeispiel passiert.
DEIN ERSTER SCHRITT INS ELTERGELD
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Dein Business. Dein Baby.
In diesem Fallbeispiel konnte ich der Kundin zwar erklären, wie die Rückzahlung zustande kam – zahlen musste sie trotzdem. Wenn der finale Bescheid vorliegt, ist es eben leider zu spät.
Deshalb: Informiere dich rechtzeitig und plane! Dein Ziel ist schließlich, dein Business stressfrei weiterzuführen und dir maixmales Elterngeld zu sichern. Mach dir bitte klar: Das ist ausschließlich dein Ziel! Dagegen möchte die Elterngeldstelle einfach nur deine Daten eingeben, um dir dein Elterngeld zu berechnen. Nicht mehr und nicht weniger. Sie ist weder dein Unternehmensberater, noch für eine Elterngeldberatung zuständig.
Wenn es um die Angaben zum Bemessungszeitraum gibt, mach dir Gedanken über dein Business während der Elternzeit und sprich mit deinem Steuerberater über dein realistisches Einkommen. So kannst du verhindern, dass du Elterngeld aufgrund einer zu optimistischen Hochrechnung zurückzahlen musst.
xoxo
Steffi
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