Elterngeld für Selbstständige – wann muss ich Elterngeld zurückzahlen?

Elterngeld zurückzahlen, Elterngeld für Selbstständige

Die Angst vor einer möglichen Rückzahlung ist der häufigste Grund, weshalb viele Selbstständigen erst gar kein Elterngeld beantragen – leider! Wenn du tatsächlich nur auf viel Geld verzichtest – und jetzt werde ich mal ganz deutlich – weil du dich nicht richtig informierst, dann ist das verschenktes Geld und absolut unnötig. So einfach ist das.

Doch welche Umstände können eine Rückzahlung notwendig machen? Darf man während der Elternzeit überhaupt etwas dazu verdienen? Schließlich möchtest du das Business, das du mit Herz, Schmerz, Schweiß und Tränen großgezogen hast, nicht vernachlässigen. Was du also beachten musst, um keine Rückzahlung zu fürchten, erfährst du in diesem Artikel.

Elterngeld zurückzahlen

Nachträglich Geld zurückzuzahlen ist mehr als ärgerlich – dagegen hilft eine genaue Planung

 

Der grundlegende Ablauf beim Elterngeld

Oftmals kommen die Mütter erst zu mir, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist – nämlich nach dem Erhalt des finalen Elterngeldbescheids. Wenn ich dann prüfe, weshalb eine Rückzahlung gefordert wird, liegt das in den allermeisten Fällen an falschen Angaben. Und das ist weder die Schuld der Elterngeldstelle, noch die deines Steuerberaters. Denn für deine Angaben bist alleine du verantwortlich.

Bevor wir nun in das Thema Rückzahlungen einsteigen ist es erst einmal wichtig, den grundlegenden Ablauf beim Elterngeldbezug zu kennen. Wenn du Elterngeld beantragst, werden deine Bezüge zunächst geschätzt. Dies tut die Elterngeldstelle anhand der Angaben für den Bemessungszeitraum in deinem Antrag und zahlt dir daraufhin die entsprechenden Beträge während der Elternzeit aus.

Du bekommst also nur ein vorläufiges Elterngeld, was final anhand deines Steuerbescheids geprüft wird. Und genau hier ist das Problem: War deine Einschätzung im Antrag nicht realistisch genug, kann sich das in beiden Richtungen auf das Elterngeld auswirken und im schlimmsten Fall eine Rückzahlung nach sich ziehen.

 

 

Die maximale Höhe der Rückzahlung

Triffst du also Fehlentscheidungen, kann das zur Folge haben, dass du einen Teil deines Elterngeldes zurückzahlen musst. Allerdings ist dir immer der Mindestsatz von 300€ pro Monat sicher – solange du die Rahmenbedingungen für den Elterngeldbezug erfüllst.

Hast du nun laut Bemessungsgrundlage den Höchstsatz von 1800€ monatlich angesetzt und so viel dazuverdient, dass dir im Endeffekt nur der Mindestsatz zusteht, reden wir hier über eine Summe von 18.000€! Das sind keine Peanuts – das ist eine ordentliche Stange Geld, die du im schlimmsten Fall zurückzahlen müsstest.

 

Elterngeld zurückzahlen, Elterngeld für Selbstständige

 

Mögliche Fehlerquellen

Wenn es zu Rückzahlungen kommt, ist das in aller Regel nicht die Schuld der Elterngeldstelle. Diesen Zahn muss ich dir leider ziehen. Denn du allein bist dafür verantwortlich, dein Business entsprechend auf diese Zeit vorzubereiten und deine Zahlen im Blick zu behalten.

Dabei können an verschiedenen Stellen Fehler passieren, die dich später Geld kosten können:

  • Du hast deine Zahlen aus dem Bemessungszeitraum falsch berechnet und mit falschen Zahlen weitergerechnet bzw. falsch an die Elterngeldstelle übermittelt.
  • Du hast deine Elterngeld-Strategie während des Bezugs nicht optimal geplant auf Grundlage falscher Prognosen.
  • Deine Einnahmen während des Bezugs führen zu Gewinnen, die auf das Elterngeld angerechnet werden, weil du die Regeln nicht beachtet hast.

 

    „Die EG Stelle übernimmt nicht die Funktion eines Unternehmensberaters!“

     

    Die Einflussfaktoren

    Bedenke immer: Als Selbstständige bist du selbst für dein Business verantwortlich – und damit auch für dein Elterngeld. Wenn du Fehler beim Antrag machst, ist das so. Die Elterngeldstelle übernimmt nicht die Funktion eines Unternehmensberaters und prüft deine Angaben. Das passiert erst beim finalen Bescheid – und dann ist es zu spät.

    Aber es gibt für fast alles Lösungen – wenn du frühzeitig planst und dich mit der Thematik auseinandersetzt. Vor und während des Bezugs deines Elterngeldes hast du maßgeblichen Einfluss auf mögliche Rückzahlungen: Indem du realistisch planst und während des Bezugs darauf achtest. Nun gibt es einige Faktoren, die – gibt man sie falsch an oder beachtete sie einfach nicht – das eigentliche Elterngeld mindern können und beim finalen Elterngeldbescheid eine Rückzahlung zur Folge haben.

     

     

    Zuverdienst

    Natürlich darfst du auch während der Elternzeit etwas dazuverdienen. Die erwirtschafteten Gewinne werden allerdings auf deinen Elterngeldanspruch angerechnet. Hast du das im Antrag nicht angegeben, vermindert das zusätzliche Einkommen später dein Elterngeld.

    Überlege dir bereits vor deinem Elterngeldbezug, ob du einen Zuverdienst haben wirst oder nicht. Denn nur so kannst du das im Antrag korrekt vermerken und die Elterngeldstelle berechnet dein vorläufiges Elterngeld realistisch.

     

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      Zuflussprinzip

      Als Selbstständige gilt für dich das Zuflussprinzip: Rechnungen werden nicht anhand des Rechnungsdatums zum Elterngeld dazugerechnet, sondern anhand der Verbuchung auf deinem Konto. Zahlen deine Kunden während deiner Elternzeit offene Rechnungen, dann führt auch das zu Abzügen beim Elterngeld. Dabei ist es vollkommen egal, ob du die Leistung bereits vor dem Elterngeldbezug erbracht hast oder sie tatsächlich in die Elternzeit fallen.

      Mit ein wenig Planung kannst du aber auch das steuern und unnötige Verschiebungen verhindern.

       

         

        Bemessungszeitraum

        Dieser Punkt erfordert eine wirklich genaue Planung und Rücksprache mit deinem Steuerberater. Was nämlich passieren kann: du planst deinen Bemessungszeitraum und gibst realistische Werte an, aber deine Steuererklärung spuckt geringere Werte aus. Die Folge sind Elterngeld-Rückzahlungen.

        Dies passiert, weil wir natürlich gegen Ende des Jahres versuchen, unseren Gewinn so gering wie mögich zu halten. Sprich am besten mit deinem Steuerberater über diese Zahlen. Denn er weiß am besten, was schlussendlich in der Steuererklärung stehen wird.

          Um Rückzahlungen wirklich zu verhindern, kommst du um eine genaue Planung nicht herum. Und diese Planung gehört zu deinem Business genauso wie Rechnungen schreiben – denn du bist verantwortlich, keiner sonst.

           

          xoxo,

          Steffi

          2 Kommentare

          1. Chris Noelle

            Hallo Steffi, ich habe eine Frage zum Bemessungszeitraum bzw. zum Zuflussprinzip: Im Elterngeldantrag muss ich ankreuzen, dass ich keine Erwerbstätigkeit im Bezugszeitraum ausübe. Das widerspricht meines Erachtens dem Konstrukt mit dem Zuflussprinzip. Schließlich kann ich z.B. den 5. Lebensmonat meines Kindes als Bezugsmonat angeben und eine Tätigkeit ausüben, die ich dann im 6. Lebensmonat ausgezahlt bekomme – das wiederum würde bedeuten, dass ich im Elterngeldantrag genau genommen nicht die Wahrheit angegeben hätte…? Oder verstehe ich da etwas falsch? Vielen Dank für eine kurze Antwort, liebe Grüße! Chris

            Antworten
            • Steffi

              Es gilt das Zuflussprinzip. Das heisst: Es ist egal wann eine Leistung erbracht wurde. Sofern die Zahlung taggenau innerhalb des Bezugszeitraums aufs Konto fliesst, ist die Zahlung relevant für die Berechnung. Fließt sie ausserhalb der Bezugsmonate, ist sie nicht relevant.
              Wichtig ist nur, die Arbeitsstunden von 32h pro Woche nicht zu überschreiten.

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