Arbeiten während dem Elterngeldbezug als Selbstständige – darf ich zum Elterngeld dazuverdienen?

Zuverdienst zum Elterngeld

Arbeiten während der Elternzeit als Selbstständige: Wer sein Business mit Herz, Schmerz, Schweiß und Tränen hochgezogen hat, dem fällt es oft schwer von Vollgas auf Stillstand zu schalten. Frau möchte auch in der Elternzeit weiter am zweiten Baby – dem Business – arbeiten. Doch was darf man als Selbstständige oder frei Schaffende zum Elterngeld dazuverdienen? Wie viele Stunden darf die selbstständige Geschäftsfrau arbeiten, ohne den Elterngeldbezug zu gefährden?

Fangen wir mit der guten Nachricht an: Natürlich könnt ihr während des Elterngeldbezuges auch arbeiten. Da das Elterngeld für Selbstständige jedoch dazu gedacht ist, Einkommenseinbußen zu kompensieren, werden die Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit auf das Elterngeld angerechnet.

Das bedeutet, dass ihr ggfs. Elterngeld zurückzahlen müsst, denn je weniger Einkommensausfälle ihr habt, desto weniger Kompensation – in Form des Elterngeldes – steht euch zu. Rechnet deswegen unbedingt ganz genau nach, was sich für euch lohnt.

Elterngeld Selbststkeit

Wer in der Elternzeit weiter an seinem Business arbeiten möchte, muss sich an einige Anforderungen halten.

Was muss ich beachten, wenn ich als Selbstständige während meiner Elternzeit arbeiten möchte?

Es gibt einige allgemeine Regeln, die ihr beachten müsst, wenn ihr während der Elternzeit arbeiten möchtet:

  • Maximal 30 Stunden pro Woche sind erlaubt
  • Einkünfte während des Elterngeldbezuges sind für die Elterngeldstellen die Gewinne – nicht der Umsatz.
  • Die Gewinne fließen in die Berechnung der Elterngeldhöhe ein. Das bedeutet, dass sich das Elterngeld verringert und ihr im ungünstigsten Fall Elterngeld zurückzahlen müsst.
  • Einkünfte werden aufs Jahr betrachtet. Alle Einkünfte des Elterngeldbezuges werden also addiert und durch 12 geteilt um dein monatliches Durchschnitteinkommen zu ermitteln.
  • Es gilt das Zuflussprinzip: Das bedeutet, dass es unwichtig ist, ob eine Leistung bereits vor dem Elterngeldbezug erbracht wurde oder während des Elterngeldbezuges. Ausschlaggebend ist lediglich der Zeitpunkt, an dem das Geld auf eurem Konto eingeht. Mehr Infos dazu findet ihr hier.

 

„Wer sich an die Rahmenbedingungen hält, kann auch während des Elterngeldbezuges problemlos arbeiten“

Gar nicht so kompliziert, wenn man es sich einmal in der Gesamtheit anschaut, oder? Wenn ihr euch an diese Regeln haltet, gefährdet ihr euren Elterngeldbezug nicht. Um allerdings die finanziell optimale Lösung für eure individuelle Situation zu finden, macht es Sinn, alles ganz genau durchzurechnen.

Die eigentliche Frage ist: Was genau bedeutet das für dein Business? Wie kannst du die genannten Punkte in die Elternzeit mit einfließen lassen? Wie genau errechnest du deinen Elterngeldanspruch?

 

 

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Wie denkt ihr darüber? Habt ihr auch Erfahrungen gemacht, was es als Business-Frau heisst eine Familie zu Gründen? Schreibt mir doch einen Kommentar bei Facebook -> KLICK!

xoxo
Steffi 

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