Wer gilt beim Elterngeld als Selbstständige?

Elterngeld für Selbstständige zurückzahlen

Wer gilt beim Elterngeld als Selbstständige?

 

Für alle Vollzeit-Selbstständigen ist die Antwort auf diese Frage natürlich von Anfang an klar. Ja, ihr werdet auch im Hinblick auf das Elterngeld natürlich als „Selbstständige“ behandelt. Für euch gelten also die Regeln für Selbstständige zu 100%
Falls ihr euch also jetzt fragt „Was soll denn dann die Frage?“ hier die Antwort: Was ist mit den Frauen unter euch, die nur nebenberuflich selbstständig sind? 
Welche Regeln gelten dann für dich? 

Wer gilt im Bezug auf das Elterngeld als selbstständig und ab wann? Gibt es bestimmte Voraussetzungen an die Umsatzhöhe oder geleistete Stunden? Ich habe euch das Ganze mal kurz und knackig zusammengefasst.


Wer gilt beim Elterngeld als Selbstständige? Mutter mit Kind, Laptop, Businessmom

Ist man auch selbstständig, wenn man noch in Teilzeit angestellt ist? 

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Stellst Du dir die Frage, ob und wie man als Teil- und Vollzeitselbstständige Elterngeld bekommen kann? Dann bist Du hier richtig!

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Definition Selbstständigkeit in Bezug auf das Elterngeld

Wer gilt denn nun in Bezug auf das Elterngeld als selbstständig? Gibt es beim Nebenerwerb z.B. eine gewisse Einkommensgrenze ab der man als selbstständig bei der Elterngeldstelle gilt? Hier die Key Facts.

1.)  Sobald ihr ein Gewerbe angemeldet habt – völlig egal, ob Vollzeit oder nur nebenberuflich– geltet ihr bei der Elterngeldstelle als selbstständig und für euch gelten alle entsprechenden Regeln

2.)  Dabei ist es völlig egal, ob ihr mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit Gewinne macht, wie hoch euer Umsatz ist, ob ihr Verluste einfahrt oder bei Null heraus kommt!

3.)  Als selbstständig gelten bei der Elterngeldstelle auch alle, die Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tätigkeit generieren.

4.)  Achtung Sonderfall: Bei der Elterngeldstelle geltet ihr sogar dann als selbstständig, wenn ihr eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach habt.

Photovoltaik-Anlage überarbeiten

Bis zum 31.12.2021 besteht für kleine PV-Anlagen bis 10 kW (peak) ggf. ein Wahlrecht bzgl. des Betriebs mit Gewinnerzielungsabsicht oder aus Liebhaberei.

Elterngeldrechtlich relevant ist nur der Betrieb einer PV-Anlage mit Gewinnerzielungsabsicht, da nur insoweit Einkommensteuerpflichtige (gewerbliche) Einkünfte erzielt werden. Diese können dem Einkommensteuerbescheid entnommen werden. 

Elterngeld für Selbstständige: Das bedeutet die Definition für euch

Wer also bei der Elterngeldstelle als selbstständig gilt, der hat keine Wahl. Nicht die letzten 12 Monate vor der Elternzeit, sondern das letzte Wirtschaftsjahr wird als Bemessungszeitraum für die Ermittlung der Elterngeldhöhe herangezogen.

Wer nebenberuflich selbstständig ist, kann jetzt beruhigt sein: Bei der Ermittlung der Elterngeldhöhe werden natürlich auch eure Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit herangezogen. Es heißt aber eben auch, dass für euch die gleichen Regeln, wie für alle Vollzeit Selbstständigen gelten.

Kümmert euch also frühzeitig darum und habt bestenfalls bereits bei eurer Familienplanung das Thema Elterngeld für Selbstständige im Blick.

Alles Liebe für euch,

Steffi

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