Elterngeld und Corona – alle wichtigen Infos!

Flatlay Baby

!!!DIESER ARTIKEL WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT!!!

Stand 06.06.2020

Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des C-Virus sind absolut notwendig – aus Sicht einer Selbstständigen aber auch existenzbedrohend. 

Deswegen habe ich hier einen Artikel erstellt, an dem ich alle Informationen rund um Corona und Elterngeld für Selbstständige für euch zusammenfasse und meiner Meinung nach wichtige Artikel verlinke.

Ich gebe keine Garantie für Vollständigkeit. Die Gesetze werden schnell geändert, Informationen ändern sich und sind Morgen schon nicht mehr aktuell – wenn dir auffallen sollte, dass etwas falsch ist, oder fehlt, bitte ich mir die Quelle per Nachricht zukommen zu lassen.

Manche Fragen konnte ich noch nicht klären – ich recherchiere hier für euch und aktualisiere diesen Artikel sobald ich neue Erkenntnisse habe -> Verpasst kein Update per Newsletter!

Ich gebe keine Garantie für Vollständigkeit. Die Gesetze werden schnell geändert, Informationen ändern sich und sind Morgen schon nicht mehr aktuell – wenn dir auffallen sollte, dass etwas falsch ist, oder fehlt, bitte ich mir die Quelle per Nachricht zukommen zu lassen.

Manche Fragen konnte ich noch nicht klären – ich recherchiere hier für euch und aktualisiere diesen Artikel sobald ich neue Erkenntnisse habe -> Verpasst kein Update per Newsletter!

Corona und Elterngeld

Eltern werden oder sein – in Zeiten von Corona eine besondere Herausforderung. 

Was tun wenn …. 

… ich Elterngeld Plus beantragt habe, aber nun meine geplanten Umsätze wegbrechen?

Solltest Du Elterngeld Plus beantragt haben, damit Du neben dem Elterngeldbezug ohne Abzüge weiter Gewinne erwirtschaften kannst, trifft dich die Corona-Krise jetzt doppelt: Umsätze bleiben aus, Kosten werden nicht gedeckelt und das mit nur 50% des Basiselterngeldes.
Deswegen ändere deinen Elterngeldbezug!
Du kannst relativ schnell und unkompliziert deinen Elterngeldantrag anpassen und ändern lassen. Dazu rufst du am besten bei der zugehörigen Elterngeldstelle /Abteilung an. Die genaue Durchwahl siehe im vorläufigen Elterngeldbescheid. Bitte beachte: Auch hier wird in Minimal-Besetzung gearbeitet, es kann sein, dass es dauert, bis du jemanden erreichst.
In Absprache mit der EG Stelle kannst du deinen Änderungsantrag oft auch relativ unkompliziert per EMail senden – trotzdem auf jeden fall auch nochmal telefonisch abstimmen. 

Ggf. wird die Änderung auch rückwirkend geltend gemacht. 

… ich Elterngeld beziehe, aber mein Partner durch Corona nicht mehr arbeiten kann?

Gerade wenn du jetzt eigentlich Arbeiten könntest, und dein Partner eben nicht, macht es Sinn hier einmal kurz zu berechnen, ob ein Elterngeldbezug vielleicht beim anderen Partner mehr Sinn macht, damit das Familieneinkommen nicht komplett wegbricht.
Auch hier empfehle ich den Weg mit der Elterngeldstelle über einen Tausch der EGMonate zu sprechen.
Hat euer Partner ggf. schon im EG Antrag seine Partnermonate beantragt? Falls ja, ist hier bereits die Höhe des Elterngeldes berechnet worden und ein Tausch von Elterngeldmonaten sollte kein Problem sein – zumindest für alle zukünftigen EGZahlungen. 

… ich dieses Jahr mein Baby bekomme und die Krise und den damit verbundenen Umsatzausfall meine finanziellen Puffer negativ beeinflussen?

In dem Fall gibt es leider keine eindeutige Antwort.
Selbstverständlich ist gerade durch die Corona-Krise jeder am Anschlag: Finanziell und auch nervlich. Deswegen erstmal einen kühlen Kopf bewahren.
Gerade wenn ihr jetzt Schwanger seid könnt ihr diese Phase auch als positive Entwicklung nehmen: Als Selbstständige könnt ihr statt bis kurz vor der Geburt durchzupowern auch einfach mal etwas langsamer machen – das spielt euch im Bezug auf Schwangerschafts-Wehwehchen natürlich in die Karten.
Rund um die Geburt solltet ihr als freiwillige gesetzlich Versicherte aber prüfen, ob euer Krankenversicherungstarif innerhalb der Mutterschutzfristen ein Krankentagegeld anbietet – also ähnlich dem Mutterschaftsgeld. 

Solltest Du privat Krankenversichert sein, bekommst Du kein Mutterschaftsgeld – ggf. kannst Du aber das normale Krankentagegeld bekommen -> “Sind Sie selbstständig tätig, erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld. Allerdings zahlt Ihnen Ihre Krankenversicherung das vereinbarte Krankentagegeld, wenn Sie eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Hierfür müssen Sie einen Nachweis über die Mutterschutzfristen erbringen. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin oder Ihre Hebamme kann Ihnen hierüber ein Zeugnis mit dem mutmaßlichen Tag der Entbindung ausstellen. Wenn Sie Ihren Versicherer frühzeitig informieren, können Sie alle etwaigen offenen Fragen in aller Ruhe vor der Geburt Ihres Kindes klären.” Quelle: https://www.derprivatpatient.de/infothek/nachgefragt/pkv-versichert-und-schwanger-was-sollte-ich-beachten

Des Weiteren besteht die Möglichkeit auf diverse Sofort-Hilfen zurück zu greifen (siehe SOFORTHILFEN)

… ich nächstes Jahr mein Baby bekomme und die Krise und den damit verbundenen Umsatzausfall meinen Bemessungszeitraum negativ beeinflussen?

Nachdem Familienministerin Franziska Giffey per Pressekonferenz bekannt gegeben hat, dass die aktuellen Corona-Krisen-Monate bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden (bei Angestellten) ist davon auszugehen, dass das auch bei den Bemessungszeitraum 2020 für Selbstständige gilt. Werdenden Mütter mit Geburt in 2020 sollten das im Hinterkopf behalten und hier eine Verschiebung des Bemessungszeitraums ins Vorjahr in prüfen ziehen. Das kannst du ganz einfach im Elterngeldantrag beantragen. 

… ich aktuell Elterngeld beziehe und jetzt wegen Umsatzausfall Soforthilfen beantragen muss? Wird mir hier Elterngeld abgezogen?

Soforthilfen werden ausbezahlt, wenn die Umsätze wegbrechen und das Unternehmen aktuelle Kosten und Löhne nicht mehr deckeln kann. 

Das Elterngeldgesetz sagt aus, dass steuerlich relevante Einkünfte angerechnet werden. Ob das bei den Soforthilfen so sein wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar. Ich habe bereits mit Elterngeldstellen gesprochen, auch hier ist bisher noch ein großes Fragezeichen.
Sofern ihr aber entsprechend Kosten (Lohnkosten, Betriebsausgaben) gegenrechnen könnt, und die Zuschüsse aufgebraucht werden, kommen keine Rückzahlungen auf euch zu. 

Meine Handlungsempfehlung sofern diese Hilfen benötigt werden, um das Unternehmen zu stützen, könnt ihr es auf jeden Fall beantragen. Denn dann habt ihr klare Kosten, die ihr damit deckelt.
Sollte dem nicht so sein, wird mit Sicherheit nach der entsprechenden Steuererklärung berechtigte Nachfragen und entsprechende Rückzahlungen kommen – und zwar der Zuschüsse und auch des Elterngeldes! 

Ich würde hier also klar abwägen – zumindest solange bis klar ist, wie mit der Verrechnung des Geldes in dem Behörden umgegangen wird. 

Safety first!

Elterngeldbezug und Soforthilfen - bekomme ich hier Elterngeld abgezogen?

Die Soforthilfen sind steuerlich gesehen Einnahmen und in sofern Elterngeld-relevant. 
Solltet ihr also beantragten Soforthilfen keine Betriebsausgaben entgegensetzen können, wird euch ggf. EG abgezogen ( udn Rückzahlung der Soforthilfen droht ausserdem!) 
QUELLE 

Soforthilfen werden ausbezahlt, wenn die Umsätze wegbrechen und das Unternehmen aktuelle Kosten und Löhne nicht mehr deckeln kann. 

Das Elterngeldgesetz sagt aus, dass steuerlich relevante Einkünfte angerechnet werden. Ob das bei den Soforthilfen so sein wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar. Ich habe bereits mit Elterngeldstellen gesprochen, auch hier ist bisher noch ein großes Fragezeichen.
Sofern ihr aber entsprechend Kosten (Lohnkosten, Betriebsausgaben) gegenrechnen könnt, und die Zuschüsse aufgebraucht werden, kommen keine Rückzahlungen auf euch zu. 

Meine Handlungsempfehlung sofern diese Hilfen benötigt werden, um das Unternehmen zu stützen, könnt ihr es auf jeden Fall beantragen. Denn dann habt ihr klare Kosten, die ihr damit deckelt.
Sollte dem nicht so sein, wird mit Sicherheit nach der entsprechenden Steuererklärung berechtigte Nachfragen und entsprechende Rückzahlungen kommen – und zwar der Zuschüsse und auch des Elterngeldes! 

Ich würde hier also klar abwägen – zumindest solange bis klar ist, wie mit der Verrechnung des Geldes in dem Behörden umgegangen wird. 

Safety first!

Weiter geht es mit den Hilfen, die ihr als Selbstständige beantragen könnt. 
MEHR INFORMATIONEN BUNDESFINANZMINISTERIUM

Welche Hilfen kann ich als Selbstständige beantragen?

Corona Soforthilfen

Nur zur Deckelung von Löhnen und Betriebskosten -> Achtung Einzelunternehmer: KEINE Lebenshaltungskosten!
Alle Fragen zu Corona Soforthilfen: 
Gründerlexikon
GastgewerbeMagazin

Alle Soforthilfen nach Bundesländern 
von steuertipps.de

ALGII

Zur Deckelung der Lebenshaltungskosten sieht der Gesetzgeber die Beantragung von ALGII vor – die Anträge sind sehr kompliziert, angeblich sollen hier die Prüfungen gelockert sein – je nach Bundesland kann sich das aber auch unterscheiden. Bitte fragt hier bei den zuständigen Stellen aktiv nach. 

 

Notfall KiZ

Kinderzuschlag für Geringverdienende Familien / Familien in Not
Zeitraum des Notfall-KiZ – 1.4. – 30.9.
Online Anspruch checken und ausfüllen. Vereinfachte Berechnungsgrundlage -> 
https://www.bmfsfj.de/kiz

Entschädigung für Eltern aufgrund von Schul- und Kita-Schließungen

Verdienstausfallentschädigung gem. § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Kinderbetreuung

Für erwerbstätige Sorgeberechtigte, die Lohnausfälle durch Corona-bedingte Kinderbetreuung haben -> Bis zu 67% des Netto-Einkommen (letzter vorliegender Steuerbescheid). 
Gültig ab 30.03.2020 

Mehr Informationen

Es gab bereits einige Änderungen des Elterngeldgesetzes, manche Änderungen sind noch im Beschluss – ich habe euch hier die wichtigsten Änderungen zusammen gestellt.
QUELLE

Welche Gesetzesänderungen gibt es zum Thema Elterngeld?

Systemrelevante Berufe

Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten und auch Mitarbeiter in systemrelevanten Branchen etc.
Elterngeldmonate können aufgeschoben werden und zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden. 
Eltern, die Partnerschaftsbonus beziehen und aufgrund der Corona-Krise mehr oder weniger arbeiten als geplant, sollen ihren Anspruch nicht verlieren. 

Elterngeldberechnung durch die Corona-bedingte Kurzarbeit oder Freistellung

Für die entsprechenden Corona-Monate wird ein Ausklammerungstatbestand für Monate mit Einkommenseinbußen eingeführt. 
Damit fließen diese Monate also nicht in die Berechnung des ELterngeldes mit ein. 
Es ist davon auszugehen, dass auch für Selbstständige mit Geburt in 2021 (Bemessungszeitraum 2020) ein entsprechender Tatbestand anerkannt wird. 

 

 

 

Corona-bedingte Einkommenstersatzleistungen während dem Elterngeldbezug

Einkommensersatzleistungen, sollen im Elterngeldbezug nicht auf das Elterngeld angerechnet werden.
Corona-bedingtes Kurzarbeitergeld kann also ohne Elterngeld-Rückzahlungen bezogen werden. 

Und zu guter Letzt habe ich euch Hilfreichen Links / Linksammlungen zusammengestellt. 
Sollte hier etwas fehlen, schreibt mir bitte direkt. 

Wichtige Links zum Thema Elterngeld

Bundesfinanzministerium - Corona FAQ

Fragen und Antworten zum Schutzschild
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html

BMFSFJ - Elterngeld und Corona

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/elterngeld-corona

 

 

 

Familienportal des BMFSFJ - Finanzielle Hilfen

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/finanzielle-hilfen

Notfall Kinderzuschlag

https://www.bmfsfj.de/kiz

steuertipps.de - Soforthilfen für Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige

https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/einnahmen-ueberschuss-rechnung/corona-soforthilfen-und-schutzfonds-fuer-kleinstunternehmer-und-solo-selbststaendige

 

 

 

Familienportal des BMFSFJ - Finanzielle Hilfen

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/finanzielle-hilfen

Infos des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD)

Telko zu Corona „Wer kriegt wieviel Geld“:
https://www.vgsd.de/ergebnisse-der-experten-telko-corona-soforthilfe-wer-kriegt-geld-und-wie-viel-was-kann-jeder-selbst-angesichts-der-krise-tun/

Telko zu Corona: Als Selbstständige ALGII beantragen
https://www.vgsd.de/ergebnisse-der-experten-telko-als-von-corona-betroffener-selbststaendige-r-grundsicherung-alg-ii-beantragen-bringt-das-was/

Linksammlung (Sehr umfangreich!)
https://www.vgsd.de/corona-die-wichtigsten-links-fuer-selbststaendige/

Diese Zeiten sind sehr tough und ich wünsche uns allen, dass wir unbeschadet daraus hervorgehen. 
Wenn Du eine ganz persönliche Geschichte zu erzählen hast, schreib mir gerne -> KONTAKT.

In diesem Sinne wünsche ich euch Gesundheit, Kraft und Durchhaltevermögen!

Steffi 

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