Elterngeldhöhe bei Selbstständigen – mit diesen Beträgen kannst du rechnen

Elterngeldhöhe Selbstständige

Die Elterngeldhöhe bei Selbstständigen ist das, woran du bei Beginn der Familienplanung gedacht hast, richtig? 

Egal, ob Unternehmerin, Selbstständige, Freelancerin oder nebenberuflich Selbstständige: Als Businessmoms interessiert dich beim Thema Elterngeld natürlich ganz besonders eins: Wieviel Elterngeld werde ich bekommen?

Wie setzt sich die Elterngeldhöhe bei Selbstständigen zusammen? Wie wird das genau berechnet? Wie hoch ist der monatliche Mindestbetrag der Zuwendungen? Gibt es einen Maximalbetrag? Lasst uns diese Fragen klären!

Die Familienplanung ist bei vielen Geschäftsfrauen ein Thema, das mit einigen Fragezeichen belegt ist. Doch wer eine Familie gründen will, der muss sich früher oder später dem Informationsgewirr bei diesem Thema widmen.

Die Mutter aller Fragen, die man sich als Geschäftsfrau stellt, ist wohl die folgende: „Kann ich mir eine Elternzeit denn überhaupt leisten?“

 

Als Selbstständige nur den Mindestsatz?

Immer wieder höre ich von Frauen, dass man als Selbstständige sowieso nur den Mindestsatz bekommt und sich die Beantragung des Elterngeldes doch gar nicht lohnt. Da kann ich nur sagen: Das stimmt einfach nicht!

In aller Regel wurden nämlich konkrete Fehler bei der Beantragung des Elterngeldes gemacht, wenn nur der Mindestsatz gezahlt wird. Wenn du dich nicht richtig informiert hast oder deine Zahlen nicht im Blick hast, bist du den Behörden ausgeliefert. Im Nachhinein hast du keine Möglichkeit mehr, diese Fehler wieder geradezurücken!

 

Maximale Elterngeldhöhe. Wie viel Elterngeld bekommt man als Selbstständige?

Familienplanung – für viele Selbstständige ein Thema mit vielen Fragezeichen

So setzt sich die Höhe deines Elterngeldes bei Selbstständigen zusammen

Damit wir mal mit den bösen Gerüchten aufräumen und du mit einem guten Bauchgefühl in die hormongeladene Zeit gehen kannst, habe ich hier alle Fakten rund um die Elterngeldhöhe für Selbstständige gesammelt. Denn schließlich willst und musst du wissen, ob und vor allen Dingen mit wie viel monatlicher finanzieller Unterstützung du rechnen kannst.

  • Der Mindestzuwendungsbetrag liegt beim Basis-Elterngeld bei 300 € monatlich. Das gilt für alle. Von der angestellten Geringverdienerin bis hin zur Selbstständigen, bei der die Umsätze im Wirtschaftsjahr vor der Geburt nur sehr gering ausfielen. Diese 300€ bekommst du immer.
  • Der Maximalbetrag für den Elterngeldbezug liegt bei 1.800 € im Monat (ggfs. zzgl. eventueller Geschwisterboni oder Mehrlingszuschläge). Ein monatliches Netto-Einkommen über 2.770€ wird also nicht berücksichtigt. Diesen Betrag bezeichnet man als Kappungsgrenze. Weitere Informationen dazu könnt ihr hier nachlesen.
  • Als Selbstständige dient der letzte Einkommenssteuerbescheid als Berechnungsgrundlage für die Elterngeldhöhe. Das genannte Einkommen wird dann durch 12 geteilt, um so das Monatsdurchschnittseinkommen zu ermitteln.
  • Liegt es unter 1.200€, liegt der Zuwendungssatz bei 67% (mindestens aber 300 €/Monat).
  • Liegt es bei über 1.200€, liegt der Zuwendungssatz bei 65% – maximal jedoch bei 1.800 € im Monat.
  • Solltet ihr euch für die Beantragung von Elterngeld Plus entscheiden, dann streckt ihr o.g. Auszahlung im Grunde auf mehr Monate, maximal aber auf 24 Monate. Der monatliche Auszahlungsbetrag verringert sich aber natürlich entsprechend. Wenn ihr die vollen 24 Monate in Anspruch nehmen möchtet, liegt der monatliche Auszahlungsbetrag bei 50% der zunächst errechneten Summe. Der Mindestsatz im ElterngeldPlus liegt bei 150€/Monat und maximal 900€/Monat.
  • Zusätzlich zum regulären Elterngeld kannst du 2 Partnermonate zu je maximal 1800€ beantragen.
  • Der Partnerbonus beträgt im Höchstsatz 900 € pro Monat und Partner und kann für 4 Monate beantragt werden.

 

So viel Elterngeld kannst du maximal als Selbstständige bekommen:

Basiselterngeld im Höchstsatz: 1800€ x 12 = 21.600€

Partnermonate im Höchstsatz: 1800€ x 2 =       3.600€

Partnerbonus im Höchstsatz:   2x (900€ x 4) = 7.200€

 

Gesamt:

21.600€

+3.600€

+7.200€

——————

=32.400€

Natürlich kannst du – im Idealfall – die Höhe des Elterngeldes etwas beeinflussen. Denn das ist ja das Schöne als Geschäftsfrau – die Gestaltungsfreiheit. Da bei uns Selbstständigen und frei Schaffenden die letzte Einkommenssteuererklärung als Berechnungsgrundlage herangezogen wird, bietet es sich an, im Jahr vor der Geburt möglichst hohe Umsätze zu machen. Wer also in der glücklichen Lage ist, und um Erkrankungen und Auftragsflauten herumkommt und die Umsätze maximiert, der kann sich über höhere Zuwendungsbeträge freuen.

Leider spielt das Leben aber nun einmal nicht immer so, wie wir das gerne hätten. Solltet ihr also eine der Unglücklichen sein, die mit Verdienstausfällen z.B. aufgrund von Schwangerschaftsübelkeit zu kämpfen hatte und das Vorjahreseinkommen deswegen schlechter ausfällt als sonst, dann lest unten meinen Tipp.

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Stellst Du dir die Frage, ob und wie man als Teil- und Vollzeitselbstständige Elterngeld bekommen kann? Dann bist Du hier richtig!

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Habt ihr Fragen dazu? Oder habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht, als Geschäftsfrau eine Familie zu gründen? Schreibt mir doch einen Kommentar bei Facebook -> KLICK!

xoxo
Steffi 

TIPP — Fallt ihr in der Schwangerschaft unerwartet aus, dann besorgt euch unbedingt ärztliche Atteste. Wenn ihr diese bei der Elterngeldstelle vorlegt, könnt ihr den Zeitraum, der als Berechnungsgrundlage dient verschieben. So verhindert ihr, dass euer Elterngeld geringer ausfällt als nötig.

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