Mutterschutz für Selbstständige – oder etwa doch nicht?

Mutterschutz für Selbstständige

Bekommen Selbstständige wirklich kein Mutterschaftsgeld? Das ist die wohl am häufigsten gestellte Frage in meiner Online Community.

Alle, die mir bereits eine Weile folgen, fragen sich jetzt sicher – „HÄH? Schreibt sie nicht immer und immer wieder einen Mutterschutz für Selbstständige gibt es nicht?“

Richtig! Es gibt keinen Mutterschutz für Selbstständige! Und damit in den allermeisten Fällen auch keine Mutterschaftsleistungen. Aber fangen wir doch noch einmal am Anfang an.

Was sind überhaupt Mutterschaftsleistungen?

Mutterschaftsleistungen sind eine Art der finanziellen Unterstützung, die die gesetzliche Krankenkasse für den Zeitraum kurz vor und nach der Geburt des Kindes zahlt. 

Was für Angestellte ganz simpel ist (jede schwangere Angestellte hat ein Anrecht auf Mutterschaftsgeld), ist bei uns Selbstständigen viel komplizierter. Nur wenige Selbstständige haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und selbst wenn, dann muss Einiges beachtet werden.

 

Wie kommt es zu der Verwirrung rund um den Mutterschutz für Selbstständige?

Tja, das ist eine gute Frage. Ich beobachte seit Jahren folgendes Phänomen: Sobald es bei uns Frauen um die Themen Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt und Babyzeit geht, werden plötzlich alle Kompetenzen abgegeben. 

Ob das gewollt oder fremdgesteuert ist, ist sicherlich individuell. Aber es wird auf Ärzte, Hebammen, Doulas, Steuerberater, offizielle Beratungsstellen, Ratgeber, Mama, Papa, Oma und wirklich jeden Anderen gehört. 

Frau möchte sich zurücklegen, genießen, in Hormonen schwelgen und einfach mal nur Mutter werden bzw. sein. Warum ist das so? Ich glaube tief im Herzen wünschen sich die selbstständige Frauen denselben Schutz, den angestellte Frauen genießen. 

Denn bei Angestellten ist es ganz klar, welche Leistungen von welcher Stelle kommen. Es ist klar, wann Frau aufhört zu arbeiten. Es ist klar, wieviel Elterngeld gezahlt wird und Rückzahlungen sind überhaupt kein Thema, denn wer möchte schon während des Elterngeldbezuges als Angestellte in die Firma rennen??

Mutterschutz für Selbstständige, Elterngeld

Oft ist es erstmal ein Schock, wenn klar wird, dass für Selbstständige kein Mutterschutz besteht.

Welche Schutzfristen gibt es für werdende Mütter?

Die Schutzfristen für alle, die vom Mutterschutzgesetz profitieren, betragen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlingsgeburten sind die Schutzfristen sogar noch länger.

ABER: Beim Mutterschutzgesetz handelt es sich um ein reines Arbeitnehmerinnenschutzrecht.

Das heißt im Umkehrschluss: Für uns Selbstständige gibt es keine gesetzliche verpflichtende Regelung. 

Wir dürfen in der Schwangerschaft tatsächlich bis zum Geburtstermin arbeiten.

Macht das Spaß? Aus Erfahrung kann ich sagen: auf gar keinen Fall.

Besser ist es, wenn ihr euch vorher Rücklagen anschafft, sodass ihr bereits ein paar Wochen vor und nach der Geburt eine wohlverdiente Pause einlegen könnt. 

Deshalb ist es enorm wichtig, dass ihr euch so früh wie möglich Gedanken darüber macht, wie euer Plan aussieht. Wie lange ihr eure Babypause machen wollt, ob ihr ggfs. eine Vertretung finden könnt und wie ihr die Auszeit an eure Kunden kommuniziert. 

 

Mutterschutz für Selbstständige: Die Möglichkeiten

Finanziell gesehen kann die Schwangerschaft und Babyzeit natürlich einen elementaren Einschnitt bedeutet – gerade, wenn ihr Solo-Selbstständige seid. Während Angestellte während des Mutterschutzes Elterngeldersatzleistungen bekommen, gilt das Gleiche nur für sehr wenige Selbstständige. Hier sind die 4 Möglichkeiten, wie ihr als Selbstständige dennoch Mutterschaftszuwendungen bekommt:

„Schwangere Selbstständige stehen vor besonderen Herausforderungen, weil für sie die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz nicht gelten.“

Mutterschaftsgeld für Schwangere, die gesetzlich krankenversichert sind

SPOILER: Richtiges Mutterschaftsgeld gibt es auch hier nicht, sondern Krankentagegeld! Wer als Selbstständige freiwillig gesetzlich versichert ist, hat dort auch das Krankentagegeld mitversichert. Da dieser Tarif bei einigen Krankenkassen Teil eines Zusatztarifes ist, prüft bitte unbedingt individuell, ob ihr diesen abgeschlossen habt. Das gilt auch für Geschäftsführerinnen, sofern sie wie Selbstständige agieren, also z.B. Geschäftsführerin in ihrer eigenen GmbH sind. Vom Versicherungsstatus sechs Wochen vor dem Entbindungstermin hängt ab, ob ihr überhaupt einen Anspruch auf diese Art der mutterschaftsgeldnahen Leistungen habt. Bitte informiert euch also rechtzeitig! 

Schwangere Selbstständige die privat versichert sind

SPOILER: Richtiges Mutterschaftsgeld gibt es auch hier nicht, sondern Krankentagegeld!

Seid ihr als Selbstständige privat versichert, bekommt ihr definitiv kein Mutterschaftsgeld. Ggfs. habt ihr aber einen Anspruch auf andere Zusatzleistungen. Deswegen wie üblich der Rat: Geht frühzeitig noch einmal euren Tarif genau durch und erkundigt euch bei eurer Krankenkasse.

Wer als Mompreneur privat krankenversichert ist und einen zusätzlichen Vertrag über Krankentagegeld abgeschlossen hat, kann für den Zeitraum des Mutterschutzes ebenfalls Krankentagegeld in Anspruch nehmen.

 

Mutterschutz für Teilzeit-Selbstständige

Seid ihr “nur” nebenberuflich selbstständig und es gibt keine Zahlungen der Krankenkasse, dann habt ihr die Möglichkeit, vom Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld zu beziehen.

Die privat Versicherten und natürlich gering Verdienenden, die bei ihrem Partner in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert unter euch, erhalten kein Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse.

Stattdessen könnt ihr einen Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes stellen.

 

Mutterschutz für Selbstständige und Freiberuflerinnen in der Künstlersozialkasse (KSK)

Selbstständige Frauen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, sind die einzigen die das Mutterschaftsgeld (70% ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens) von der Krankenkasse, denn für sie gilt das Mutterschutzgesetz. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld wird nicht bei der KSK, sondern direkt bei der Krankenkasse eingereicht. Während des Mutterschutzes bleibt die Mitgliedschaft in der KSK und somit auch die Sozialversicherungspflicht erhalten. Beiträge müssen in diesem Zeitraum aber nicht gezahlt werden. Bitte beachtet: Ihr müsst die KSK über den Bezug von Mutterschaftsgeld unterrichten. 

Basis-Elterngeld für Selbstständige

Was ist, wenn ich als Selbstständige keine Mutterschaftsleistungen bekommen kann?

Wer als selbständige Businessfrau keine Möglichkeit hat, Mutterschaftsleistungen zu bekommen, der muss frühzeitig planen. 

Diese Situation macht Angst und was ich dir jetzt sage, ist das Wichtigste an der ganzen Sache: Es wird Nichts (!!!!!)  automatisch passieren. Keiner wird dir die Verantwortung abnehmen. Du bist auch als (werdende) Mutter weiterhin selbstständige Geschäftsfrau und musst auch als solche agieren.

Für alle in der Kinderwunschphase heißt das:

  • Sorgt vor! 
  • Legt euch ein finanzielles Polster an
  • Plant immer auch den Worst-Case ein (z.B. ein längerer Ausfall während der Schwangerschaft 
  • Und weil ich es nicht oft genug sagen kann: Sorgt vor! 

Selbstverständlich ist der Umstand, dass es für Selbstständige keinen Mutterschutz gibt eine riesengroße Ungerechtigkeit.

 

Aktuell gibt es auf change. org hierzu sogar eine Petition – ab besten ihr unterschreibt gleich mit https://www.change.org/p/mutterschutzgesetz-f%C3%BCr-alle-frauen-bmjv-bund-bmfsfj

In diesem Sinne alles Liebe für euch!

 

xoxo

Steffi 

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