Elterngeld bei Selbstständigen: Was gilt für deinen Partner?

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Die klassische Elternzeit wurde früher ganz selbstverständlich von der Mutter des Kindes in Anspruch genommen. Doch glücklicherweise ist die traditionelle Rollenverteilung in den letzten Jahren immer mehr aufgebrochen und ihr habt als Paar viele verschiedene Konstellationen für die Elternzeit zur Auswahl.

Das bringt natürlich die Frage mit sich: Was gilt denn überhaupt für meinen Partner, wenn wir uns das Elterngeld aufteilen möchten? Warum ist es auch als Paar wahnsinnig wichtig, sich eine konkrete Elterngeldstrategie zu überlegen? Genau das erfährst du in diesem Artikel.

 

Die Grundlagen

Grundsätzlich gelten beim Elterngeldbezug dieselben Voraussetzungen für beide Elternteile – sofern die Rahmenbedingungen zutreffen. Das Gesetz macht dabei keinen Unterschied zwischen Mutter und Vater. Beide können sich das Elterngeld so aufteilen, wie es am besten zu der jeweiligen Situation passt. Im Falle von nicht verheirateten Paaren muss die Vaterschaft nachgewiesen und dem Antrag beigelegt werden, um Elterngeld beziehen zu können.

Erziehen du und dein Partner das Kind getrennt lebend, könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls beide Elterngeld beziehen. Dafür müssen beide für die Betreuung des Kindes zuständig sein und das Kind muss bei beiden Elternteilen mindestens ein Drittel der Zeit wohnen. Wie das im Detail funktioniert, kannst du hier nachlesen.

Elterngeld bei Selbstständigen: Was gilt für den Partner?

Was gilt in Bezug auf Elterngeld eigentlich für den Partner?

Die Berechnung des Elterngeldes für den Partner

Die Beantragung des Elterngeldes für beide Elternteile unterscheidet sich zunächst nicht von dem Antrag eines einzelnen Elternteils: Ihr gebt einen gemeinsamen Antrag ab, der alle wichtigen Dokumente enthält.

Allerdings werdet ihr für die Berechnung des Elterngeldes getrennt voneinander betrachtet. Ob dein Partner auch selbstständig ist oder angestellt, ist völlig unerheblich. Die Berechnung des Elterngeldes erfolgt immer für jedes Elternteil separat nach den gültigen Regelungen. Wichtig ist dabei nur, dass ihr gemeinsam nicht über die Einkommensgrenze hinaus verdient.

„Wer sich die zusätzlichen Möglichkeiten als Paar entgehen lässt, ist selbst schuld!“

Wie viele Elterngeld-Monate können Paare beantragen?

Als Paar könnt ihr bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen. Wie ihr diese Monate untereinander aufteilt spielt keine Rolle, solange ihr diese Rahmenbedingungen berücksichtigt:

  • Ein Elternteil kann maximal 12 Monate Elterngeld beantragen (Ausnahme: Alleinerziehende)
  • Um 14 Monate zu beziehen, muss das andere Elternteil mindestens 2 Monate beantragen

Ihr könnt das Basis-Elterngeld entweder auf 14 Monate verteilen oder alternativ gleichzeitig Elterngeld beziehen. Dabei verringert sich natürlich die Laufzeit entsprechend. Verlängern kannst du den Zeitraum durch Elterngeld Plus. Dabei ziehst du die Bezüge eines Basis-Elterngeld Monats über zwei Elterngeld Plus Monate. Das kannst du für die gesamte Laufzeit oder für einzelne Monate beantragen.

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Was bedeuten Partnermonate?

Regulär kannst du als Selbstständige für maximal 12 Monate Elterngeld beantragen. Möchten du und dein Partner 14 Monate Elterngeld beziehen, könnt ihr zwei zusätzliche Partnermonate beantragen. Dabei gilt, dass mindestens ein Elternteil nach der Geburt weniger Einkommen haben muss als vorher.

Die Partnermonate kannst du als 2 Monate Basis-Elterngeld oder als 4 Monate Elterngeld Plus beziehen. Als Basis-Elterngeld müssen sie bis zum 14. Lebensmonat genommen werden, bei Elterngeld Plus kannst du auch darüber hinaus noch Partnermonate in Anspruch nehmen.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Diese Option gibt es, wenn du und dein Partner das Kind gemeinsam erzieht und bedeutet 2-4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus. Ihr seid flexibel, wann ihr diese Monate in Anspruch nehmt und könnt sie auch nutzen, wenn ihr ausschließlich Basis-Elterngeld bezieht.

Die Monate für den Partnerschaftsbonus müsst ihr am Stück nehmen und gleichzeitig nutzen. Währenddessen arbeitet ihr Teilzeit und müsst zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten, um den Anspruch nicht zu verlieren. Dabei werden allerdings nicht die Wochenstunden betrachtet, sondern die monatlich gearbeiteten Stunden. Dieses Konstrukt gilt sowohl für Paare als auch für getrennt lebende Eltern.

Mit der neuen Elterngeldreform seid ihr hier wesentlich flexibler, da ihr bei einem Verstoß gegen diese Arbeitszeit nicht sofort alle 4 Monate, sondern nur den betreffenden zurückzahlen müsst.

Die Höhe des Partnerschaftsbonus beträgt wie Elterngeld Plus zwischen 150 und 900 €.

Wie du siehst, macht es als Paar definitiv Sinn, sich eine passende Elterngeldstrategie zu überlegen. Ihr könnt nicht nur zusätzliches Elterngeld beziehen, sondern auch wertvolle Zeit als Familie verbringen!

 

Alles Liebe,
Steffi

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