Welche Fristen gelten für den Elterngeldantrag?

Fristen beim Elterngeldantrag

Immer wieder bekomme ich die Frage gestellt, wann denn eigentlich der Antrag fürs Elterngeld vorliegen muss – und das ist in aller Regel 1-2 Tage vor Ablauf dieser Frist! Tja, da kann dann auch ich leider nicht mehr helfen, so gerne ich auch würde. Das ist einfach zu spät!

Natürlich weiß keine von uns, wie es sein wird, wenn das Kind da ist. Was aber ganz sicher ist: für Papierkram hast du erst einmal keinen Kopf. Und das ist ja an sich auch gut so, schließlich ist das eine ganz wundervolle Zeit.

 

Geht dein Antrag auch nur einen Tag zu spät ein, fehlt dir ein ganzer Monat Elterngeld!“

Noch sorgenfreier ist sie allerdings, wenn du dir keine Gedanken um das Finanzielle machen musst – weil du dich VORHER ordentlich drum gekümmert hast. Und damit du dich optimal vorbereiten kannst, möchte ich dir in diesem Artikel die Fristen genauer erklären und verrate dir, welche Dokumente du brauchst und worauf du besonders achten solltest.

 

Fristen beim Elterngeldantrag

Hast du alles gut vorbereitet, kannst du die Zeit einfach genießen.

Die Einreichefrist

Es ist wie bei so vielen bürokratischen Dingen: Es gibt feste Regeln. Wenn du zu spät bist – Pech. Wenn du auf andere hörst und die Aussagen sind falsch – Pech. Informiere dich also immer so gut, dass du direkt erkennen kannst, wenn dir jemand falsche Ratschläge erteilt.

Möchtest du die vollen 12 Monate Elterngeld bekommen, muss dein Antrag spätestens in dem Monat nach den ersten 3 Lebensmonaten des Kindes eingehen. Du kannst es also maximal für 3 Monate rückwirkend beantragen. Bist du auch nur einen Tag zu spät, fehlt dir ein ganzer Monat Elterngeld.

 

Einfaches Beispiel:

Geburt des Kindes:                                       15.04.

Ersten 3 Lebensmonate:                             15.04.-14.07.

Späteste reguläre Abgabe des Antrags:               14.07.

Da du aber für 3 Monate rückwirkend beantragen kannst, ist es möglich, den Antrag bis Ende des vierten Lebensmonats einzureichen. In diesem Fall ist das der 14.08.

 

Grundsätzlich gilt also für die rückwirkende Beantragung des Elterngeldes: Es wird nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Das Elterngeld wird dabei immer mit den Lebensmonaten des Kindes, nicht mit Kalendermonaten berechnet.

Wichtig: Zur Einhaltung der Frist reicht auch ein Fax mit dem Hinweis auf Beantragung des Elterngeldes – die Unterlagen sowie fehlende Angaben können nachgereicht werden. Wenn also alles drunter und drüber geht, ist das Trick 17!

 

Fristen beim Elterngeldantrag

Notwendige Unterlagen

Sowohl als Angestellte als auch als Selbstständige musst du einiges an Unterlagen für deinen Elterngeldantrag einreichen. Hierzu solltest du dich unbedingt genau bei deiner zuständigen Elterngeldstelle informieren, um später keinen Dokumenten hinterherzurennen.

Als Selbstständige werden in aller Regel diese Unterlagen verlangt:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweise über dein Einkommen für den Bemessungszeitraum
  • Letzter Steuerbescheid
  • Angaben über bisherige Arbeitszeiten und geplante Arbeitszeiten während des Elterngeldbezugs
  • Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beider Elternteile
  • Nachweis über den Bezug von Krankentagegeld auf Grund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung plus ärztliches Attest oder anderen Verschiebetatbeständen

Bereite die Unterlagen gut vor und prüfe nochmal alles auf Vollständigkeit. Du kannst natürlich im Nachgang noch Änderungen angeben und Dokumente nachreichen, aber was du hast, hast du!

 

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Vorbereitung lohnt sich

Elterngeld kannst du grundsätzlich erst nach der Geburt einreichen. Deshalb lohnt es sich, bereits vorher alle Unterlagen zusammenzutragen und den Antrag soweit es möglich ist auszufüllen. Du musst nämlich immer bedenken: die Bearbeitung dauert unter Umständen einige Wochen, solange bekommst du kein Elterngeld!

Solltest du aber dennoch merken, dass du es zeitlich nicht schaffst, den Antrag fristgerecht einzureichen, gebe ich dir folgenden Tipp: Gib einfach ab, was du bereits hast und ändere die Angaben im Nachgang. Das verschafft dir etwas Zeit, fehlende Unterlagen zu beschaffen oder Angaben zu prüfen. Änderungen sind grundlegend immer möglich, wenn sie zukünftige Lebensmonate betreffen. Für Änderungen vergangener Monate gilt wieder die 3-Monats-Frist. Außerdem kannst du nach Bezug des Elterngeldes nichts mehr ändern.

Die Vorbereitung des Elterngeldantrags lege ich dir deshalb wirklich ans Herz, denn nach der Geburt gerät das alles ins Hintertreffen. Auf einmal ist nichts wichtiger als die Familienzeit – glaube mir!

 

Alles Liebe für dich!

 

xoxo

Steffi 

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